Meist gestellte Fragen

Was hast du für Fragen?

Wenn du mit dem Gedanken spielst, ins Militär einzutreten, hast du sicher viele Fragen. Wir sind für deine Fragen erreichbar.

Wir beantworten dir deine Fragen – am Infoabend oder direkt hier.

Tamara Rancetti

Major
Tamara Rancetti-Hauri

Simona Pfister

Wachtmeister 
Simona Pfister

Carmen Schlegel

Wachtmeister
Carmen Schlegel

Hptm Branchina Lorena

Hauptmann
Lorena Branchina

FAQ – Fragen, die uns häufig gestellt werden

Hier beantworten wir die die häufigsten Fragen, die uns von Frauen gestellt werden, die sich für den Militärdienst interessieren. Solltest du weitere Fragen haben, beantworten wir dir diese gerne direkt an einem unserer Infoabende oder über unseren Chat. 

  • Du hast das Schweizer Bürgerrecht

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt

  • Falls du das 24. Altersjahr bereits vollendet hast, ist mit der Anmeldung zur Rekrutierung ein Antrag auf Rekrutierung nach Überschreiten der offiziellen Altersgrenze einzureichen. Für den Infoabend oder Orientierungstag kannst du dich ohne Antrag anmelden.

Ideal ist es, wenn du deinen Arbeitgeber schon vor der Anmeldung zur Rekrutierung über deinen Entscheid, Militärdienst zu leisten, orientierst. Auch den Termin für die Rekrutenschule solltest du vorgängig mit ihm besprechen.

Während du Militärdienst leistest, erhält dein Arbeitgeber eine Entschädigung, den sogenannten Erwerbsersatz. Damit wird er zumindest teilweise bei der Lohnfortzahlung unterstützt. Bist du nicht erwerbstätig, erhältst du diesen Erwerbsersatz persönlich, zusätzlich zum Sold.

Dein Arbeitgeber darf dir während sowie vier Wochen vor und nach dem obligatorischen Militärdienst nicht kündigen.

Die finanzielle Entschädigung von Armeeangehörigen im Dienst besteht aus Sold, Soldzulagen und Erwerbsersatz (EO). Dauert der Militärdienst länger als 60 Tage am Stück, kann zudem die Prämienzahlung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistiert werden. 

Absolvent*innen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag. Die einzige Ausnahme bilden Rekrut*innen mit Kindern; sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens). 

In allen übrigen Diensten z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens 62 Franken pro Tag und höchstens 196 Franken pro Tag. Falls Armeeangehörige Kinder haben, kommt zu dieser Grundentschädigung noch die Kinderzulage dazu. Sie beträgt für jedes Kind 20 Franken. Haben Dienstleistende Kinder, beträgt der Mindestbetrag 98 Franken und der Höchstbetrag 245 Franken pro Tag. Der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung darf jedoch den Betrag von 245 Franken pro Tag nicht übersteigen.

Entschädigung pro Tagohne Kinder mit Kindern
 min.max.max.
Für die Dauer der Rekrutenschule62.-62.-245.-
Während des Wiederholungskurses (WK)62.-196.-245.-

Sold und Erwerbsersatz (EO)

Bei Dienstverschiebungen oder Dienstuntauglichkeit hast du keinen Wehrpflichtersatz zu bezahlen.

Ja, ein getrennter Schlafraum ist dir garantiert. Ein separater Waschraum ist nicht garantiert. Wenn nicht, wird die Benutzung anhand eines Zeitplanes geregelt.

Nein. Daher empfiehlt es sich, die Hilfsmittel, die während deiner Periode schmerzlindernd wirken, mitzubringen bzw. dabeizuhaben, sodass du Märsche, grössere Übungen möglichst beschwerdefrei absolvieren kannst.

Nein. Für Frauen und Männer gilt: Die Haare müssen so gebunden sein, dass sie den Kragen der Jacke nicht berühren. Ansonsten gibt es keine Vorschriften, was die Frisur anbelangt.

Im Militärdienst ist die Zeit für Körperhygiene sehr beschränkt. Daher empfiehlt es sich, in diesem Bereich möglichst praktisch zu sein/vorzugehen. Vorschriften, was Make-Up, Fingernägel etc. angeht, gibt es jedoch nicht.

Ja, die Ausrüstung gibt es in unterschiedlichen Grössen. Für gewisse Kleidungsstücke gibt es eine «Frauenversion» (z.B. Hose für Ausgangsuniform). Diese muss bei Vorhandensein getragen werden.

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